Handelsregister · HRB 28202 HB

Chronologischer Auszug

Dall`Italiano GmbH · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dall`Italiano GmbH

b)
Bremen

Geschäftsanschrift:
Hans-Bredow-Straße 19, 28307
Bremen

c)
Schank- und Speisewirtschaft, Auslieferung von
Speisen und das Catering.
25.000 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von
dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit
sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Pal, Surinder, *XX.XX.XXXX,
Bremen

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Geschäftsführer:
2.
Victor, Suthagar, *XX.XX.XXXX,
Bremen

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
26.04.2012 mit Änderung vom
03.09.2012
a)
01.11.2012
Gräwe
2b)
Geschäftsanschrift:
Hans-Bredow-Str. 43, 28307
Bremen
a)
24.01.2013
Gräwe
3b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Victor, Suthagar
a)
30.07.2013
Tiebermann
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Bremen vom
09.08.2013 (AZ: 505 IN 13/13)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung
des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
13.08.2013
Hölke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.