Beteiligung an Gesellschaften, die Frühstückscerealien und andere Lebensmittel herstellen und vertreiben oder Beteiligungen an solchen Unternehmen halten, einschließlich der Verwaltung und Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Olaf Blank
Stockdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2006, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 165197) nach Lüneburg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5 (Stammkapital) und 7a (Dividenden und Liquidationserlös) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 528.000,00 EUR auf 4.456.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Erhöhung des Stammkapitals um 3.400.000,00 EUR auf 7.856.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie 15 (Gesellschafterbeschlüsse) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 144.000,00 EUR auf 8.000.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und damit insbesondere die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000.000,00 EUR auf 12.000.000,00 EUR ( § 7) sowie die Änderung der Vertretungsregelung in § 11 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 (Stammkapital), 12 (Gesellschafterausschuss), 13 (Ausschussverfahren) und 15 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Eintragung lfd. Nr. 2 zur Berichtigung des Beschlussdatums von Amts wegen neu vorgetragen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 62/12) vom 14.09.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin ist angeordnet. Verfügungen über die Geschäftskonten sowie Geld- und Kassengeschäfte dürfen nur von dem Sachwalter vorgenommen werden.
Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung des Sachwalters: - Rechtsgeschäfte mit vormaligen oder gegenwärtigen Gesellschaftern oder Geschäftsführern der Schuldnerin oder die Erfüllung von rechtsgeschäftlichen oder sonstigen Verpflichtungen zwischen der Schuldnerin und ihren vormaligen oder gegenwärtigen Gesellschaftern oder Geschäftsführern - Abschluss von Beraterverträgen sowie Verträgen mit externen Dienstleistern und Hilfskräften zur Erfüllung steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und insolvenzspezifischer Aufgaben - Begründung von Masseverbindlichkeiten mit einem Umfang von über 50.000,00 EUR im Einzelfall - In-Sich-Geschäfte nach § 181 BGB - Geschäftsanteilkauf- und/oder abtretungsverträge - Grundstücksgeschäfte einschließlich der Belastung von Grundstücken - Geschäfte zur Veräußerung des Betriebs oder von Betriebsteilen - Abschluss von Erlass- und Stundungsvereinbarungen - Verträge über das Recht an immateriellen Vermögenswerten der Schuldnerin - Geschäfte mit nahestehenden Personen im Sinne des § 138 InsO - Aufnahme von Darlehen - Prozesshandlungen im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.