Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenwart und ein Beisitzer mit offenem Aufgabenbereich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.
Änderungsbeschluss: Blatt 140 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 12.11.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.10.2006.
Fall 5 Satzung Band II Blatt 46 ff der Akte
Fall 6
Fall 7 Satzung Band II Blatt 74 bis 78 der Akte
Fall 8
Satzung
Satzung vom 02.12.1985
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Vorstand) und § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 und § 8 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.