Handelsregister · VR 10533

Chronologischer Auszug

Dachverband der Versorgungseinrichtungen für die mittelständische Wirtschaft e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dachverband der Versorgungseinrichtungen für die
mittelständische Wirtschaft e.V.

b)
Köln
a)
Das Vorstandsmitglied vertritt den Verein alleine.

b)
Vorstand:
Gerling Institut Pro Betriebliche Altersversorgung und
Vorsorge-Management GmbH, Köln
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 09.11.1990, zuletzt geändert am 19.12.1995.
a)
04.12.2003
Oppermann

b)

Tag der ersten Eintragung:
19.12.1990
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten. Freigegeben am
04.12.2003.
2a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den
Verein alleine.
Soweit mehrere Vorstandsmitglieder gewählt sind, ist
das geschäftsführende Vorstandsmitglied zur alleinigen
Vertretung berechtigt. Ein jedes der anderen
Vorstandsmitglieder vertritt den Verein gemeinsam mit
dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied.

b)
Unter Berücksichtigung der Umwandlung (bisher: Gerling
Institut Pro Betriebliche Altersversorgung und Vorsorge-
Management GmbH) nunmehr nicht mehr
Vorstand:
HDI-Gerling Friedrich Wilhelm Aktiengesellschaft, Köln
(Amtsgericht Köln HRB 54230)

Bestellt als
Vorstand:
HDI Lebensversicherung AG, Köln (Amtsgericht Köln
HRB 603)
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen;
dabei wurde auch die Allgemeine Vertretungsregelung geändert.
a)
31.08.2018
Schmied

b)
Beschluss nebst
Satzungsneufassung Blatt 51-58
Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.