Handelsregister · VR 10263
Chronologischer Auszug
Dachverband der HDI Unterstützungskassen e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Dachverband der Gerling-Unterstützungskassen für Kunden e.V. b) Köln | a) Soweit mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden sind, ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt. b) Vorstand: Gerling-Konzern Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft, Köln (AG Köln HRB 603) | a) eingetragener Verein Satzung vom 19.12.1989, zuletzt geändert am 20.12.2001 | a) 03.12.2003 Strube b) Tag der ersten Eintragung: 15.01.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. Freigegeben am 03.12.2003. |
| 2 | a) Dachverband der HDI-Gerling Unterstützungskassen e.V. | b) Nach Änderung der Firma: Vorstand: HDI-Gerling Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln (AG Köln HRB 603) | a) Nach Berichtigung der Umschreibung: Satzung vom 19.12.1989, zuletzt geändert am 26.07.2002 Die Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.12.2007 geändert in § 1 Abs. (1) (Name). | a) 15.02.2008 Schmied b) Satzung Bl. 5-12, 18-28, 32-37, 53-56, 58-63 Sdb.; Beschluss Bl. 68-72 Sdb. |
| 3 | a) Dachverband der HDI Unterstützungskassen e.V. | b) Nach Änderung der Firma: Vorstand: HDI Lebensversicherung AG, Köln (Amtsgericht Köln HRB 603) | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz (1) (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. | a) 31.07.2013 Odenthal b) Beschluss Blatt 80-82 des Sonderbandes Wortlaut der Satzung Bl. 90-96 des Sonderbandes |
| 4 | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den Verein alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, ist das geschäftsführende Vorstandsmitglied zur alleinigen Vertretung berechigt; ein jedes der anderen Vorstandsmitglieder vertritt den Verein mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde auch die Allgemeine Vertretungsregelung geändert. | a) 04.09.2018 Schmied b) Beschluss nebst Satzungsneufassung Blatt 110- 117 Sdb. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.