Handelsregister · VR 10263

Chronologischer Auszug

Dachverband der HDI Unterstützungskassen e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dachverband der Gerling-Unterstützungskassen für Kunden e.V.

b)
Köln
a)
Soweit mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden sind, ist
jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Gerling-Konzern Lebensversicherungs-
Aktiengesellschaft, Köln (AG Köln HRB 603)
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 19.12.1989, zuletzt geändert am 20.12.2001
a)
03.12.2003
Strube

b)

Tag der ersten Eintragung:
15.01.1990
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten. Freigegeben am
03.12.2003.
2a)
Dachverband der HDI-Gerling Unterstützungskassen e.V.
b)
Nach Änderung der Firma:
Vorstand:
HDI-Gerling Lebensversicherung Aktiengesellschaft,
Köln (AG Köln HRB 603)
a)
Nach Berichtigung der Umschreibung:
Satzung vom 19.12.1989, zuletzt geändert am 26.07.2002

Die Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.12.2007 geändert in §
1 Abs. (1) (Name).
a)
15.02.2008
Schmied

b)
Satzung Bl. 5-12, 18-28, 32-37,
53-56, 58-63 Sdb.;
Beschluss Bl. 68-72 Sdb.
3a)
Dachverband der HDI Unterstützungskassen e.V.
b)
Nach Änderung der Firma:
Vorstand:
HDI Lebensversicherung AG, Köln (Amtsgericht Köln
HRB 603)
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz
(1) (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
31.07.2013
Odenthal

b)
Beschluss Blatt 80-82 des
Sonderbandes

Wortlaut der Satzung Bl. 90-96
des Sonderbandes
4a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den
Verein alleine.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, ist das
geschäftsführende Vorstandsmitglied zur alleinigen
Vertretung berechigt; ein jedes der anderen
Vorstandsmitglieder vertritt den Verein mit dem
geschäftsführenden Vorstandsmitglied gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen;
dabei wurde auch die Allgemeine Vertretungsregelung geändert.
a)
04.09.2018
Schmied

b)
Beschluss nebst
Satzungsneufassung Blatt 110-
117 Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.