Sämtliche Dachdeckerarbeiten, insbesondere Dacheindeckung, Wandverkleidung, Isolierung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christoph Nozar
Kreuztal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27. März 1996
Die Gesellschafterversammlung vom 18. Juni 2003 hat beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft und die Stammeinlagen von DEM 50.000,00 entsprechend dem von der Europäischen Kommission festgesetzten amtlichen Umrechnungskurs auf EUR 25.564,59 umzustellen, es im Wege der Kapitalerhöhung zur Glättung durch Bareinzahlung um EUR 74.435,41 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) dementsprechend zu ändern. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschafterversammlung hat weiter beschlossen, § 5 des Gesellschaftsvertrages zu streichen und § 5 a (Vertretung) und § 5 b (Geschäftsführung) neu einzufügen. Die abstrakte Vertretungsregelung lautet nun wie folgt: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein, wenn mehrere berufen sind, jeweils durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Alleinvertretung erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend geregelt werden, insbesondere Geschäftsführern das Einzelvertretungsrecht und die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft auch bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit Dritten, die sie ebenfalls vertreten, uneingeschränkt zu vertreten.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 31.05.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.08.2003.
Gesellschaftsvertrag (Neufassung) Bl. 7-18 Sdbd.
Gesellschaftsvertrag Bl. 28 ff. Sdbd.
Aus technischen Gründen erneut vorgetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.