Handelsregister · HRA 723054
Chronologischer Auszug
Dach System Bau Peter Schneider e.K. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Dach System Bau Peter Schneider e.K. b) Marbach am Neckar | b) Inhaber: Schneider, Peter, Murr, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann b) Entstanden durch Verschmelzung der" Dach-Systembau Peter Schneider GmbH" mit Sitz in Marbach am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 310979) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. | a) 30.07.2008 Rick | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 19.11.2010 (7 IN 706/10 B; 7 IN 748/10 B) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 30.11.2010 Späth | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.02.2011 (7 IN 706/10 B) wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. | a) 08.02.2011 Späth | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 02.02.2016 (B 7 IN 188/13) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. | a) 03.03.2016 Beetz | |||
| 5 | b) Eintragung wiederholt, um fehlerhafte Rötung in Eintragung lfd. Nr. 2 zu berichtigen: Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 19.11.2010 (7 IN 706/10 B; 7 IN 748/10 B) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Eintragung wiederholt, um fehlerhafte Rötung in Eintragung lfd. Nr. 4 zu berichtigen: Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.02.2011 (7 IN 706/10 B) wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. | a) 26.01.2017 Michaelis | |||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.02.2011 wurden die Verfahren 7 IN 706/10 B, 7 IN 748/10 B, 7 IN 825/10 B und 7 IN 10/11 B verbunden und unter dem Aktenzeichen 7 IN 706/10 B geführt. | a) 10.02.2017 Michaelis | |||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 11.11.2021 (B 7 IN 706/10) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. | a) 27.12.2021 Hartl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.