Die Vergabe, Verwaltung und Vermarktung von Lizenzen im Gastronomiebereich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sergio Casto
Norderney
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2022 Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2025 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Zwischenahn (bisher Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 218488) nach Norderney beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2025 hat zum Zwecke der Übernahme des Einzelkaufmännischen Unternehmens Sergio Casto Lizenzgeber Inh. Sergio Casto e.K. mit Sitz auf Norderney (Amtsgericht Aurich, HRA 204222) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2025 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2025 das von dem Einzelkaufmann Casto, Sergio, Norderney, geb. am 05.04.1961 unter der Firma Sergio Casto Lizenzgeber Inh. Sergio Casto e.K. mit Sitz auf Norderney (Amtsgericht Aurich, HRA 204222) betriebenen Unternehmens als Ganzes im Wege der Ausgliederung als Gesamtheit übernommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.