Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art und alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehende Geschäfte, soweit die Tätigkeiten keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 6ff Sonderband 1
von Amts wegen eingetragen
von Amts wegen eingetragen
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2006
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Lübeck (53a IN 51/21) vom 15.07.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt.
Die Gesellschaft ist aufgelöst
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.