die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBG, die Beratung im Zusammenhang mit elektronischer Datentechnik, Analyseverfahren, Betriebsproblemen und die Unternehmensberatung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie muss durch Steuerberater verantwortlich geführt werden. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Er muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer, von denen einer Steuerberater sein muss, gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer, der Steuerberater sein muss, zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Allen oder einzelnen Geschäftsführern kann, soweit sie Steuerberater sind, durch Gesellschafterbeschluss Alleinvertretungsbefugnis erteilt oder entzogen werden. Alle oder einzelne Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Carsten Nicklaus
Kempen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.10/09.12.1975, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Mönchengladbach (bisher AG Mönchengladbach HRB 11161) nach Krefeld beschlossen.
Freitext
Anm. Bl. 30 ff. Sdb.
Gesellschaftsvertrag Blatt 33 ff. Sonderband
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