Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführer und der hauptamtliche Leiter der Jugendarbeit. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt bei einem Rechtsgeschäft bis zu 200,00 EUR. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam bei einem Rechtsgeschäft bis zu 500,00 EUR. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 EUR der Genehmigung des erweiterten Vorstandes bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Luise Riechers
Südheide OT Hermannsburg
Vorstand
Eike Eggers
Südheide OT Beckedorf
Vorstand
Eric Gringhuis
Südheide OT Hermannsburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.05.1970
geändert am 27.10.2002
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 98 ff. der Registerakten. Tag der ersten Eintragung: 11.12.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.11.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.