Handelsregister · HRB 139180

Chronologischer Auszug

Curry-Hütte-Rudow GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Curry-Hütte-Rudow GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Neuköllner Straße 278, 12357
Berlin

c)
Der Betrieb von Imbissgeschäften. Geschäfte, die einer Erlaubnis
nach § 34c GewO bedürfen, sind
ausgeschlossen.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Miloradovic, Oliver, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
12.12.2011
a)
12.01.2012
Rabenow
2c)
Betrieb von Imbissgeschäften,
von konzessionierten Schankwirtschaften bzw. erlaubnispflichtigen
Gaststätten gemäß § 2 des GastG;
Geschäfte, die einer Erlaubnis
nach § 34c GewO bedürfen, sind
ausgeschlossen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2012
ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 (Gegenstand).
a)
17.02.2012
Wengert
3b)
Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten
des Verfahrens deckenden Masse
auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5
GmbHG aufgelöst. (Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
14.12.2017 AZ: 36c IN 5283/17)
Von Amts wegen eingetragen.
a)
13.02.2018
Hohenberger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.