Handelsregister · VR 120570
Chronologischer Auszug
"Cum gaudio disco" - Verein zur Förderung teilleistungsschwacher Schüler · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Cum gaudio disco" - Verein zur Förderung teilleistungsschwacher Schüler b) Meppen | a) Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. b) Vorsitzende: Kues, Petra, Meppen Vorstand: Lammers, Rita, Meppen 2. Vorsitzende: Geers, Elfrun, Meppen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.06.1998 | a) 06.09.2006 Roßkamp b) Satzung Blatt 5 - 8 der Akten Tag der ersten Eintragung: 26.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 17 VR 865 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 06.09.2006. |
| 2 | a) Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr Vorsitzende: Kues, Petra, Meppen Nicht mehr 2. Vorsitzende: Geers, Elfrun, Meppen, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 2. Vorsitzende: Nicodemus, Eva, Geeste, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Lammers, Rita, Meppen Geändert, nun: Liquidator: Kües, Petra, Lingen (Ems), *XX.XX.XXXX | b) Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2009 hat die Auflösung des Vereins beschlossen. | a) 20.10.2010 Trebbe |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.