Handelsregister · VR 36507
Chronologischer Auszug
Cultural Bridge e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Cultural Bridge e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern darunter gegebenenfalls dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter , dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte wird in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von 700,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Schatzmeister: 1. Christensen, Herbert, *XX.XX.XXXX, Flensburg Stellvertreterin: 2. Christensen, Enya, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorsitzender: 3. Ramdeo, Vishnu, *XX.XX.XXXX, Masuriya Jodhpur, Indien Schriftführerin: 4. Springorum, Marcella, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 10.10.2017 Die Vorstandssitzung vom 14.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinszweck), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge), § 12 (Vereinsvorstand), § 13 (Auflösung) und die Nummerierung von § 2 bis § 13 beschlossen. | a) 28.03.2018 Dambietz b) Satzung Bl.7-12 Beschluss Bl.19,20 (21-26) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.