Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einer und höchstens drei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Engelhardt
Herne
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Tom Rilinger
Essen
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 07.07.2024.
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2025 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft in dem Verein) Ziffer 3, § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) Ziffer 8 und § 9 (Vereinsmittel) Ziffer 3 beschlossen.