Handelsregister · HRB 21994

Registerinformationen

CSA Norcons GmbH · Amtsgericht Stralsund

Unternehmen

Stammdaten

Firma
CSA Norcons GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Sundhagen
Geschäftsanschrift
Reinberger Straße 12, 18519 Sundhagen OT Miltzow

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21994
Gericht
Amtsgericht Stralsund
Letzte Eintragung
12.11.2024
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

-Planung und Beratung, Korrosionsschutz im konstruktiven Ingenieurbau, Schiffbau, Offshore-Anlagen sowie Industrieanlagen, -Ausführungsüberwachung und Begutachtung, - Ausführung und Durchführung von Korrosionsschutzvorhaben

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Alexander Schulz

Sundhagen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Stefan Schröder

Wittenhagen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2022
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Firmennamens sowie mit einer Änderung des § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens) einen geänderten Unternehmensgegenstand, ferner mit einer Änderung des § 7 Ziffer 1 eine Änderung der Vorschriften über den Anteilsübergang im Erbfall und durch Änderung des § 8 Absatz 3 veränderte Einziehungsbestimmungen beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 Absatz 2 (Gesellschafterbeschlüsse) und mit ihr eine Änderung des Mehrheitserfordernisses bei Entscheidungen beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.