a.) Die Errichtung und die gewerbliche Vermietung von Immobilien und b.) die Initiierung, Finanzierung, insbesondere durch Schwarmfinanzierung, und Durchführung von Wiederaufbauprojekten in der Ukraine, soweit dazu nicht eine besondere Genehmigung, zum Beispiel gemäß KWG oder KAGB, erforderlich ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Tebbe
Haren (Ems)
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.02.2025
Die Hauptversammlung vom 08.05.2025 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 4.431,00 EUR sowie die Änderung der Satzung in Ziffer 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Crowd Ukraine Invest GmbH, Haren (Ems) (Amtsgericht Osnabrück, HRB 220477) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2025.
Die Hauptversammlung vom 25.07.2025 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um bis zu 54.430,00 EUR beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist gemäß Ziffer 4.3 der Satzung vom 24.02.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, bis zum 31.01.2030 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuer Stückaktien der Gattung "Stammaktien" mit Stimmrecht oder als stimmrechtslose Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann durch den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.