Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 100,00 EUR ist die vorherige Zustimmung des Beirates erforderlich.
Änderungsbeschluss: Blatt 22, 23 der Akten
Satzung Blatt 24 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 11.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.07.2006.
Satzung Blatt 91-93 der Akten
Satzung
Satzung vom 16.12.2000 zuletzt geändert am 07.07.2002
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), in § 7 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.