Handelsregister · VR 704073

Chronologischer Auszug

Creativer Auftakt e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Creativer Auftakt e.V.

b)
Lörrach
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorsitzende, der
Geschäftsführer und der Schriftführer. Die beiden
Vorsitzenden vertreten jeweils allein, der
Geschäftsführer und Schriftführer vertreten gemeinsam.
Für Grundstückgeschäfte, Bestellung/Löschung von
Hypotheken, Grundschulden und anderen diglichen
Rechten ist die Vertretung durch zwei
Vorstandsmitgliedern, darunter der Geschäftsführer,
erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Pfeiffer, Roland, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schley, Hans-Peter, Bad Bellingen, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Möckel, Heiko Siegfried, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Borbet-Unger, Henrike, geb. Borbet, Lörrach,
*XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 20.01.2024.
a)
15.02.2024
Mueller

b)
Satzung S. 9
2a)
Die Mitgliederversammlungen vom 04.05.2024 und 12.06.2024 haben die Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
24.06.2024
Ehnes

b)
Neufassung der Satzung:
AS 101 ff.
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem
Geschäftsführer/Kassierer, dem
Schriftführer/Presse/Medien, dem Beisitzer 1, und dem
Beisitzer 2.
Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten je einzeln; im
Übrigen wird der Verein durch die Mehrheit der
Vorstandsmitglieder vertreten.
Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen,
Bestellung/Löschung von Hypotheken, Grundschulden
und anderen dinglichen Rechten ist die Vertretung durch
zwei Vorstandsmitglieder, darunter immer der
Geschäftsführer/Kassierer, erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.11.2024
Ehnes

b)
Neufassung der Satzung:
AS 125 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.