Handelsregister · HRB 14771
Chronologischer Auszug
CRA network GmbH · Amtsgericht Aschaffenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CRA craftsman network GmbH b) Aschaffenburg Geschäftsanschrift: Herstallstraße 28, 63739 Aschaffenburg c) Baudekoration und Hausmeistertätigkeiten. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Cara, Adem, Haibach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2018. | a) 17.07.2018 Dr. Holthusen | |
| 2 | a) CRA network GmbH b) Haibach Geschäftsanschrift: Breitenwiesenstraße 26, 63808 Haibach | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. | a) 28.10.2019 Dr. Roth | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 31.07.2020 (Az. 613 IN 62/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 04.08.2020 Hörst | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 15.10.2020 (Az. 613 IN 62/20) aufgehoben worden. | a) 22.10.2020 Förster |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.