Handelsregister · HRB 760887
Chronologischer Auszug
CPL Connector Productions GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CPL Connector Productions GmbH b) Nordheim Neue Geschäftsanschrift: Schafhohle 4, 74226 Nordheim c) Produktion und Vertrieb von Kabeln und Leitungen sowie sonstigen elektrotechnischen und elektronischen Bauelementen. | 26.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Hügler, Alexander, Brackenheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura: Rottenberg, Heidrun, Haßmersheim, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.02.1994; zuletzt geändert am 26.03.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Haßmersheim (Amtsgericht Mannheim HRB 441514) nach Nordheim verlegt. | a) 09.05.2017 Krzykowski b) Tag der ersten Eintragung: 03.06.1994 |
| 2 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 10.04.2018 Weiss | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.12.2019 (10 IN 1035/19) wurde eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 30.01.2020 Reinhardt | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.03.2020 (3 IN 1035/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 3 IN 1035/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 11.03.2020 Reinhardt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.