Handelsregister · HRB 2173

Registerinformationen

Courier Reisen GmbH · Amtsgericht Bayreuth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Courier Reisen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bayreuth
Geschäftsanschrift
Opernstr. 22, 95444 Bayreuth

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 2173
Gericht
Amtsgericht Bayreuth
Letzte Eintragung
07.12.2017
Abrufstand
10.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Reisebüros.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Zweigniederlassung

DERPART Reisebüro Bayreuth, Zweigniederlassung der Courier Reisen GmbH

Bayreuth

Zweigniederlassung

DERPART Reisebüro Pegnitz, Zweigniederlassung der Courier Reisen GmbH

Pegnitz

Geschäftsführer(in)

Martin Bayer

Bayreuth

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1993 zuletzt geändert am 22.08.2001

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Unter Fortbestand des Fremdenverkehrsverein Bayreuth und Umgebung e.V. in Bayreuth (VR 8) ist der Teil des Vermögens des Vereins, der den Reisebüros in Bayreuth und Pegnitz zuzuordnen ist, als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten zur Aufnahme auf die Courier Reisen GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an den Fremdenverkehrsverein Bayreuth und Umgebung e.V. aufgrund Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 22.08.2001 und aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Mitgliederversammlung vom 15.08.2001 übertragen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 13.01.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 19ff SB;
  • Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei:

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.