Handelsregister · VR 1874

Chronologischer Auszug

Cottbuser Volleyballverein e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Cottbuser Volleyballverein e.V.

b)
Cottbus
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend
beschränkt, dass er bei Rachtsgeschäften von mehr als
300,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Saggau, Michael, *XX.XX.XXXX, Cottbus

2. Vorsitzender:

2.
Schuppan, Jörg, *XX.XX.XXXX, Hopfengarten
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 02.11.2005
a)
06.11.2006
Brüske
b)
Satzung Bl. 6 ff
SB;

Tag der ersten Eintragung:
08.12.2005

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:

1. Saggau, Michael

Nicht mehr 2. Vorsitzender:

2. Schuppan, Jörg

2. Vorsitzender:

3.
Schwalbe, Anita, geb. Katzer, *XX.XX.XXXX, Kolkwitz

1. Vorsitzender:

4.
Zeugmann, Patrick, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
17.01.2017
Groba
3b)
Änderung zu Nr. 3:
2. Vorsitzender:
Chuttke, Anita, geb. Katzer, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
20.07.2023
Groba

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.