Handelsregister · VR 1543
Chronologischer Auszug
Cottbuser Musikherbst e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Cottbuser Musikherbst e.V. b) Cottbus | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorsitzender: 1. Weinreich, Bernd, *XX.XX.XXXX, Cottbus Stellvertretender Vorsitzender: 2. Wiethaus, Frank, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) eingetragener Verein Satzung vom: 27.04.1999 zuletzt geändert durch Beschluss vom 02.07.1999 | a) 06.11.2006 Erdmann b) Tag der ersten Eintragung: 22.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Wiethaus, Frank Stellvertretender Vorsitzender: 3. Schröder, Konstanze, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Auflösung des Vereins) und § 13 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 17.05.2011 Perl b) Satzung Bl. 18-19 SB | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Zweck des Vereins), § 12 (Auflösung des Vereins) und § 13 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 23.02.2012 Perl b) Satzung Bl. 26-27 SB | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Weinreich, Bernd Vorsitzender: 4. Prof. Dr.-Ing. Neumann, Martin, *XX.XX.XXXX, Vetschau/Spreewald | a) 02.05.2019 Perl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.