Handelsregister · HRB 26466
Chronologischer Auszug
Cosmin GmbH · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Cosmin Reisen GmbH b) Nürnberg Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg c) Die gewerbliche Betätigung in der Touristik, insbesondere auf dem Gebiet der Vermittlung und/oder Durchführung von Busreisen im In- und Ausland, inländischen und ausländischen Wellnessreisen, sowie inländischen oder internationalen Flügen oder Flug-/Pauschalreisen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen und Projektentwicklungen. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Eine rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Personalvermittlung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beförderung und Auslieferung von Paketen sowie Briefen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Ernst, Stefan-Cosmin, Nürnberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2010. | a) 10.05.2010 Rachinger | |
| 2 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Pillenreuther Str. 19, 90459 Nürnberg | a) 19.11.2010 Schäffer | ||||
| 3 | c) Gewerbliche Betätigung in der Touristik, insbesondere auf dem Gebiet der Vermittlung und/oder Durchführung von Busreisen im In- und Ausland, inländischen und ausländischen Wellnessreisen, sowie inländischen oder internationalen Flügen oder Flug-/Pauschalreisen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen und Projektentwicklungen. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Eine rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist auch die private Arbeits- und Personalvermittlung, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich als Erntehelfer, in der Altenbetreuung, in der Pflege, für Hilfstätigkeiten im Schaustellergewerbe sowie als Gartenpflege-, Haushalts- und Putzhilfen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese erlaubt und nicht genehmigungspflichtig sind. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beförderung und Auslieferung von Paketen sowie Briefen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 10.08.2011 Dr. Rieger | |||
| 4 | a) Cosmin GmbH c) Die gewerbliche Betätigung in der Touristik, insbesondere auf dem Gebiet der Vermittlung und/oder Durchführung von Busreisen im In- und Ausland, inländischen und ausländischen Wellnessreisen, sowie inländischen oder internationalen Flügen oder Flug-/Pauschalreisen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen und Projektentwicklungen. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Eine rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist auch die private Arbeits- und Personalvermittlung, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich als Erntehelfer, in der Altenbetreuung, in der Pflege, für Hilfstätigkeiten im Schaustellergewerbe sowie als Gartenpflege-, Haushalts- und Putzhilfen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese erlaubt und nicht genehmigungspflichtig sind. Gegenstand des Unternehmens weiter ist auch die Partner- und Ehevermittlung sowie ein Escortservice. Schließlich ist Gegenstand des Unternehmens auch die Erbringung und/oder Vermittlung von Dienstleistungen aller Art. Sind die in vorstehenden Sätzen genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beförderung und Auslieferung von Paketen sowie Briefen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 13.06.2012 Lorenz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.