Handelsregister · HRB 26466

Chronologischer Auszug

Cosmin GmbH · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 13.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Cosmin Reisen GmbH

b)
Nürnberg
Geschäftsanschrift:
Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg

c)
Die gewerbliche Betätigung in der Touristik,
insbesondere auf dem Gebiet der
Vermittlung und/oder Durchführung von
Busreisen im In- und Ausland, inländischen
und ausländischen Wellnessreisen, sowie
inländischen oder internationalen Flügen
oder Flug-/Pauschalreisen, einschließlich
aller damit im Zusammenhang stehender
Dienstleistungen und Projektentwicklungen.
Sind die in vorstehendem Satz genannten
Tätigkeiten genehmigungs- oder
erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig,
sobald die erforderlichen Genehmigungen
oder Erlaubnisse erteilt sind.

Eine rechtliche, insbesondere
steuerrechtliche Beratung ist nicht
Gegenstand des Unternehmens.

Gegenstand des Unternehmens ist auch die
Personalvermittlung und alle damit
zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern
diese nicht genehmigungspflichtig sind.
Sind die in vorstehendem Satz genannten
Tätigkeiten genehmigungs- oder
erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig,
sobald die erforderlichen Genehmigungen
oder Erlaubnisse erteilt sind.

Gegenstand des Unternehmens ist auch die
Beförderung und Auslieferung von Paketen
sowie Briefen und alle damit
zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern
diese nicht genehmigungspflichtig sind.
Sind die in vorstehendem Satz genannten
Tätigkeiten genehmigungs- oder
erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig,
sobald die erforderlichen Genehmigungen
oder Erlaubnisse erteilt sind.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Ernst, Stefan-Cosmin, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2010.
a)
10.05.2010
Rachinger
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Pillenreuther Str. 19, 90459 Nürnberg
a)
19.11.2010
Schäffer
3c)
Gewerbliche Betätigung in der Touristik,
insbesondere auf dem Gebiet der
Vermittlung und/oder Durchführung von
Busreisen im In- und Ausland, inländischen
und ausländischen Wellnessreisen, sowie
inländischen oder internationalen Flügen
oder Flug-/Pauschalreisen, einschließlich
aller damit im Zusammenhang stehender
Dienstleistungen und Projektentwicklungen.
Sind die in vorstehendem Satz genannten
Tätigkeiten genehmigungs- oder
erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig,
sobald die erforderlichen Genehmigungen
oder Erlaubnisse erteilt sind. Eine
rechtliche, insbesondere steuerrechtliche
Beratung ist nicht Gegenstand des
Unternehmens.
Gegenstand des Unternehmens ist auch die
private Arbeits- und Personalvermittlung,
insbesondere im landwirtschaftlichen
Bereich als Erntehelfer, in der
Altenbetreuung, in der Pflege, für
Hilfstätigkeiten im Schaustellergewerbe
sowie als Gartenpflege-, Haushalts- und
Putzhilfen und alle damit
zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern
diese erlaubt und nicht
genehmigungspflichtig sind. Sind die in
vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten
genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so
sind sie zulässig, sobald die erforderlichen
Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt
sind. Gegenstand des Unternehmens ist
auch die Beförderung und Auslieferung von
Paketen sowie Briefen und alle damit
zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern
diese nicht genehmigungspflichtig sind.
Sind die in vorstehendem Satz genannten
Tätigkeiten genehmigungs- oder
erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig,
sobald die erforderlichen Genehmigungen
oder Erlaubnisse erteilt sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
10.08.2011
Dr. Rieger
4a)
Cosmin GmbH

c)
Die gewerbliche Betätigung in der Touristik,
insbesondere auf dem Gebiet der
Vermittlung und/oder Durchführung von
Busreisen im In- und Ausland, inländischen
und ausländischen Wellnessreisen, sowie
inländischen oder internationalen Flügen
oder Flug-/Pauschalreisen, einschließlich
aller damit im Zusammenhang stehender
Dienstleistungen und Projektentwicklungen.
Sind die in vorstehendem Satz genannten
Tätigkeiten genehmigungs- oder
erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig,
sobald die erforderlichen Genehmigungen
oder Erlaubnisse erteilt sind. Eine
rechtliche, insbesondere steuerrechtliche
Beratung ist nicht Gegenstand des
Unternehmens.
Gegenstand des Unternehmens ist auch die
private Arbeits- und Personalvermittlung,
insbesondere im landwirtschaftlichen
Bereich als Erntehelfer, in der
Altenbetreuung, in der Pflege, für
Hilfstätigkeiten im Schaustellergewerbe
sowie als Gartenpflege-, Haushalts- und
Putzhilfen und alle damit
zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern
diese erlaubt und nicht
genehmigungspflichtig sind. Gegenstand
des Unternehmens weiter ist auch die
Partner- und Ehevermittlung sowie ein
Escortservice.
Schließlich ist Gegenstand des
Unternehmens auch die Erbringung
und/oder Vermittlung von Dienstleistungen
aller Art. Sind die in vorstehenden Sätzen
genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder
erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig,
sobald die erforderlichen Genehmigungen
oder Erlaubnisse erteilt sind.
Gegenstand des Unternehmens ist auch die
Beförderung und Auslieferung von Paketen
sowie Briefen und alle damit
zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern
diese nicht genehmigungspflichtig sind.
Sind die in vorstehendem Satz genannten
Tätigkeiten genehmigungs- oder
erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig,
sobald die erforderlichen Genehmigungen
oder Erlaubnisse erteilt sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2012 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen.
a)
13.06.2012
Lorenz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.