Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der Schatzmeister sowie der Protokollführer. Sie vertreten bis zu einem Geschäftswert in Höhe von 5.000,00 EUR allein. Ansonsten gilt die mehrheitliche Vertretungsbefugnis. Für Bankgeschäfte im In-und Ausland gilt hinsichtlich der Kontoverfügung, insbesondere Onlinebanking, ohne Begrenzung Einzelvertretungsberechtigung. Jedes Vorstandsmitglied ist in Einzelvertretung bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR berechtigt, Bankkredite aufzunehmen (Nutzung einer Kreditkarte).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karin Löffler
Gottenheim
Vorstand
Michael Grauer-Brecht
Stuttgart
Vorstand
Ulla Sylvia Weber
Wernau Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.07.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 6
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.