Die Tätigkeit als Versicherungsberater nach § 34 e GewO und die Tätigkeit eines Maklers nach § 34 c GewO.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Willems
Kaisersesch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.04.2011 Die Hauptversammlung vom 03.06.2013 und vom 16.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz), § 3 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 5 Abs. 1 (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) und mit ihr die Sitzverlegung von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn HRB 18623) nach Kaisersesch und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 03.06.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 49.990,00 EUR beschlossen.
Die am 03.06.2014 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 49.990,- EUR ist durchgeführt; § 5 (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) der Satzung ist geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.10.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000,- EUR beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 22.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.10.2016 hat die Änderung der §§ 18 (Leitung der Hauptversammlung) und 19 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) der Satzung beschlossen. Die am 28.10.2016 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 21.250 EUR durchgeführt. § 5 (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) der Satzung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2017 geändert.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von 5 (fünf) Jahren nach Eintragung der Gesellschaft, die am 02.05.2011 erfolgt ist, in das Handelsregister durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 25.005,00 EUR (in Worten: fünfundzwanzigtausendfünf Euro) zu erhöhen.(Genehmigtes Kapital 2011/I)
Freitext
Fall 1
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 9
Fall 11
Fall 15
Fall 18
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.