Handelsregister · HRB 84636

Chronologischer Auszug

Corint Media GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH

b)
Berlin

c)
Die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von den Berechtigten übertragenen Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Urhebergesetz für Medienunternehmen
ergeben, sowie die Verteilung der
erzielten Einnahmen an die Berechtigten. Die Gesellschaft ist befugt, sich zur Erreichung dieses
Zweckes an Zusammenschlüssen
anderer Verwertungsgesellschaften oder an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch
berechtigt, Inkassomandate von
anderen Verwertungsgeselschaften zu übernehmen, sofern diesen
nach §§ 1, 2, 18 UrhWG eine Erlaubnis des Deutschen Patent- und
Markenamtes erteilt ist. Weiterhin
kann die Gesellschaft neben den
originären Leistungsschutzrechten
von Medienunternehmen eingeräumte bzw. übertragene Urheber
- und Leistungsschutzrechte treuhänderisch wahrnehmen.
41.500 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten. Einzelvertretungsbefugnis
kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:

1.
Bogdanski, Antonio, *XX.XX.XXXX,
Köln

Geschäftsführer:

2.
Runde, Markus, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom
21.02.1997 mit letzter Änderung
vom 10.11.2003.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
06.12.2001;17.01.2002;08.03.2002
ist der Sitz der Gesellschaft von
Unterföhring (Amtsgericht München, HRB 132507) nach Berlin
verlegt.
a)
13.07.2004
Kohlhas
b)
Tag der ersten Eintragung
21.05.2002

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Bogdanski, Antonio

Geschäftsführer:
3.
Dr. Arnold, Hans-Henning,
*XX.XX.XXXX, Köln
a)
28.07.2005
Kremer
3a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2007
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Beirat).
a)
11.12.2007
Dr. Lehmann
4a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2008
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Beirat).
a)
20.10.2008
Möschter
5b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Eichhornstr. 3, 10785 Berlin
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Dr. Arnold, Hans-Henning
a)
30.04.2010
Junne
6a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.09.2010
ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
a)
24.09.2010
Horstkotte
7a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2012
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 11 (Beiratsbeschlüsse).
a)
07.06.2012
Müller
8b)
Geschäftsanschrift:
Lennéstraße 5, 10785 Berlin
b)
Geschäftsführer:
4.
Ruhfus, Maren, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
10.09.2013
Sparka
9c)
Gegenstand der Gesellschaft ist
die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von den Berechtigten übertragenen und/oder eingeräumten Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für Medienunternehmen ergeben, sowie die Verteilung der erzielten Einnahmen an
die Berechtigten. Jedes Medienunternehmen, bei dem ein originäres Leistungsschutzrecht entsprechend den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes entsteht, ist
ein Berechtigter im vorgenannten
Sinne. Entstehen bei einem Medienunternehmen mehrere originäre Leistungsschutzrechte (z. B.
für mehrere Funksendungen und/
oder mehrere Presseerzeugnisse)
entfällt auf diese Medienunternehmen eine entsprechende Mehrzahl
von Berechtigungen.
Die Gesellschaft ist befugt, sich
zur Erreichung dieses Zweckes an
Zusammenschlüssen anderer Verwertungsgesellschaften oder an
gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt,
Inkassomandate von anderen Verwertungsgesellschaften zu übernehmen, sofern diesen nach §§
1, 2, 18 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eine Erlaubnis des
Deutschen Patent- und Markenamtes erteilt ist. Weiterhin kann
die Gesellschaft neben den originären Leistungsschutzrechten
von Medienunternehmen auch
Medienunternehmen eingeräumte und/oder übertragene urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leístungsschutzrechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch
wahrnehmen. Die Gesellschaft ist
verpflichtet, die Berechtigten zur
Wahrung der Verteilungsgerechtigkeit im Einzelfall vorab an den
Kosten der Wahrnehmung und
Durchsetzung der Rechte proportional zu den erwarteten Einnahmen zu beteiligen. Dies setzt voraus, dass es sich um die Wahrnehmung neuer Verwertungsrechte
und/oder Vergütungsansprüche
handelt, die nur mit erheblichem
Aufwand durchgesetzt werden
können.
83.000 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.01.2014
ist das Stammkapital um 41.500
EUR auf 83.000 EUR erhöht und
der Gesellschaftsvertrag insgesamt
neu gefasst.
a)
05.03.2014
Müller
10a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 (Beirat) und 11 (Beiratsbeschlüsse). § 10 Abs. 2 lit. b
des Gesellschaftsvertrages in der
Fassung vom 10.01.2014 ist durch
einen Beschluss der Gesellschaft
vom 13.03.2014 durchbrochen und
die Wahl der Beiratsmitglieder bereits unter Anwendung der am selben Tag beschlossenen Neufassung
durchgeführt worden.
a)
28.03.2014
Müller
11a)
VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern
mbH

c)
Die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von Sendeunternehmen und Presseverlegern übertragenen und/oder eingeräumten
Rechte und Ansprüche, die sich
aus dem Urheberrechtsgesetz für
diese Unternehmen ergeben, sowie die Verteilung der erzielten
Einnahmen an Sendeunternehmen
und/oder Presseverleger, die mit
der Gesellschaft einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben
("Berechtigte"). Die Gesellschaft
kann alle Geschäfte betreiben, die
dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist
insbesondere befugt, sich zur Erreichung dieses Zweckes an Zusammenschlüssen anderer Verwertungsgesellschaften oder an
gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt,
Inkassomandate von anderen Verwertungsgesellschaften zu übernehmen. Weiterhin kann die Gesellschaft neben den originären
Leistungsschutzrechten von Unternehmen auch die den Unternehmen eingeräumten und/oder übertragenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch wahrnehmen.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei der Wahrnehmung neuer
Rechte und/oder Vergütungsansprüche zur Wahrung der Verteilungsgerechtigkeit die betroffenen
Berechtigten im Verhältnis der zu
erwarteten Einnahmen der jeweiligen Unternehmen vorab an den
Kosten der Wahrnehmung und
Durchsetzung der Rechte zu beteiligen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2016 ist
der Gesellschafrtsvertrag geändert
in § 1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand).
a)
28.11.2016
Dr. Kuhlmann
12b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Ruhfus, Maren
a)
27.07.2017
Salein
13b)
Geschäftsführer:
5.
Dr. Heck, Stefan, *XX.XX.XXXX, Amöneburg
mit der Befugnis die Gesellschaft mit
dem weiteren Geschäftsführer, Herrn
Markus Runde zu vertreten
a)
18.01.2018
Salein
14b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
5. Dr. Heck, Stefan
a)
24.01.2019
Salein
151.
Prohm, Nicole, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
02.07.2019
Salein
162.
Dr. Jury-Fischer, Christine,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder allen weiteren
Prokuristen
3.
Dr. Ullrich, Jan Nicolaus,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder allen weiteren
Prokuristen

Änderung zu Nr. 1:

Prohm, Nicole

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder allen weiteren
Prokuristen
a)
16.10.2020
Dombowski
17a)
Corint Media mbH
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 9 (Gesellschafterversammlung).
a)
14.01.2021
Young
18a)
Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt
und wird wie folgt berichtigt eingetragen:

Corint Media GmbH
a)
14.01.2021
Young
19b)
Geschäftsführer:
6.
Schwennicke, Christoph,
*XX.XX.XXXX, Berlin
a)
05.07.2021
Schuricht-Salein
20c)
Die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von Sendeunternehmen und Presseverlegern übertragenen und/oder eingeräumten
Rechte und Ansprüche, die sich
aus dem Urheberrechtsgesetz für
diese Unternehmen ergeben, sowie die Verteilung der erzielten
Einnahmen an Sendeunternehmen
und/oder Presseverleger, die mit
der Gesellschaft einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben
("Berechtigte"). Die Gesellschaft
kann alle Geschäfte betreiben, die
dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist
insbesondere befugt, sich zur Erreichung dieses Zweckes an Zusammenschlüssen anderer Verwertungsgesellschaften oder an
gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt,
Inkassomandate von anderen Verwertungsgesellschaften zu übernehmen. Weiterhin kann die Gesellschaft neben den originären
Leistungsschutzrechten von Unternehmen (Sendeunternehmen
und/oder Presseverlegern) auch
die den Unternehmen eingeräumten und/oder übertragenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte,
Leistungsschutzrechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch
wahrnehmen, soweit sie für die
Verwertung der Presseveröffentlichungen oder der Funksendungen
erforderlich sind bzw. damit im
Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei der
Wahrnehmung neuer Rechte und/
oder Vergütungsansprüche zur
Wahrung der Verteilungsgerechtigkeit die betroffenen Berechtigten im Verhältnis der zu erwarteten Einnahmen der jeweiligen Unternehmen vorab an den Kosten
der Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte zubeteiligen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 5
(Aufnahmne neuer Gesellschafter).
a)
22.08.2022
Dr. Kuhlmann
21b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
6. Schwennicke, Christoph
a)
29.03.2023
Schuricht-Salein
22b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Runde, Markus

Geschäftsführer:
7.
Jury-Fischer, Christine, *XX.XX.XXXX,
Berlin
Nicht mehr Prokurist:

2. Dr. Jury-Fischer, Christine
a)
14.06.2023
Schuricht-Salein

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