Handelsregister · HRB 84636
Chronologischer Auszug
Corint Media GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH b) Berlin c) Die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von den Berechtigten übertragenen Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Urhebergesetz für Medienunternehmen ergeben, sowie die Verteilung der erzielten Einnahmen an die Berechtigten. Die Gesellschaft ist befugt, sich zur Erreichung dieses Zweckes an Zusammenschlüssen anderer Verwertungsgesellschaften oder an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt, Inkassomandate von anderen Verwertungsgeselschaften zu übernehmen, sofern diesen nach §§ 1, 2, 18 UrhWG eine Erlaubnis des Deutschen Patent- und Markenamtes erteilt ist. Weiterhin kann die Gesellschaft neben den originären Leistungsschutzrechten von Medienunternehmen eingeräumte bzw. übertragene Urheber - und Leistungsschutzrechte treuhänderisch wahrnehmen. | 41.500 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Bogdanski, Antonio, *XX.XX.XXXX, Köln Geschäftsführer: 2. Runde, Markus, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.02.1997 mit letzter Änderung vom 10.11.2003. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2001;17.01.2002;08.03.2002 ist der Sitz der Gesellschaft von Unterföhring (Amtsgericht München, HRB 132507) nach Berlin verlegt. | a) 13.07.2004 Kohlhas b) Tag der ersten Eintragung 21.05.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Bogdanski, Antonio Geschäftsführer: 3. Dr. Arnold, Hans-Henning, *XX.XX.XXXX, Köln | a) 28.07.2005 Kremer | ||||
| 3 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Beirat). | a) 11.12.2007 Dr. Lehmann | ||||
| 4 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Beirat). | a) 20.10.2008 Möschter | ||||
| 5 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Eichhornstr. 3, 10785 Berlin | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Dr. Arnold, Hans-Henning | a) 30.04.2010 Junne | |||
| 6 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.09.2010 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. | a) 24.09.2010 Horstkotte | ||||
| 7 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 11 (Beiratsbeschlüsse). | a) 07.06.2012 Müller | ||||
| 8 | b) Geschäftsanschrift: Lennéstraße 5, 10785 Berlin | b) Geschäftsführer: 4. Ruhfus, Maren, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 10.09.2013 Sparka | |||
| 9 | c) Gegenstand der Gesellschaft ist die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von den Berechtigten übertragenen und/oder eingeräumten Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für Medienunternehmen ergeben, sowie die Verteilung der erzielten Einnahmen an die Berechtigten. Jedes Medienunternehmen, bei dem ein originäres Leistungsschutzrecht entsprechend den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes entsteht, ist ein Berechtigter im vorgenannten Sinne. Entstehen bei einem Medienunternehmen mehrere originäre Leistungsschutzrechte (z. B. für mehrere Funksendungen und/ oder mehrere Presseerzeugnisse) entfällt auf diese Medienunternehmen eine entsprechende Mehrzahl von Berechtigungen. Die Gesellschaft ist befugt, sich zur Erreichung dieses Zweckes an Zusammenschlüssen anderer Verwertungsgesellschaften oder an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt, Inkassomandate von anderen Verwertungsgesellschaften zu übernehmen, sofern diesen nach §§ 1, 2, 18 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eine Erlaubnis des Deutschen Patent- und Markenamtes erteilt ist. Weiterhin kann die Gesellschaft neben den originären Leistungsschutzrechten von Medienunternehmen auch Medienunternehmen eingeräumte und/oder übertragene urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leístungsschutzrechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch wahrnehmen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Berechtigten zur Wahrung der Verteilungsgerechtigkeit im Einzelfall vorab an den Kosten der Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte proportional zu den erwarteten Einnahmen zu beteiligen. Dies setzt voraus, dass es sich um die Wahrnehmung neuer Verwertungsrechte und/oder Vergütungsansprüche handelt, die nur mit erheblichem Aufwand durchgesetzt werden können. | 83.000 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.01.2014 ist das Stammkapital um 41.500 EUR auf 83.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. | a) 05.03.2014 Müller | ||
| 10 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 (Beirat) und 11 (Beiratsbeschlüsse). § 10 Abs. 2 lit. b des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 10.01.2014 ist durch einen Beschluss der Gesellschaft vom 13.03.2014 durchbrochen und die Wahl der Beiratsmitglieder bereits unter Anwendung der am selben Tag beschlossenen Neufassung durchgeführt worden. | a) 28.03.2014 Müller | ||||
| 11 | a) VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern mbH c) Die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von Sendeunternehmen und Presseverlegern übertragenen und/oder eingeräumten Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für diese Unternehmen ergeben, sowie die Verteilung der erzielten Einnahmen an Sendeunternehmen und/oder Presseverleger, die mit der Gesellschaft einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben ("Berechtigte"). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist insbesondere befugt, sich zur Erreichung dieses Zweckes an Zusammenschlüssen anderer Verwertungsgesellschaften oder an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt, Inkassomandate von anderen Verwertungsgesellschaften zu übernehmen. Weiterhin kann die Gesellschaft neben den originären Leistungsschutzrechten von Unternehmen auch die den Unternehmen eingeräumten und/oder übertragenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch wahrnehmen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei der Wahrnehmung neuer Rechte und/oder Vergütungsansprüche zur Wahrung der Verteilungsgerechtigkeit die betroffenen Berechtigten im Verhältnis der zu erwarteten Einnahmen der jeweiligen Unternehmen vorab an den Kosten der Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte zu beteiligen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2016 ist der Gesellschafrtsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand). | a) 28.11.2016 Dr. Kuhlmann | |||
| 12 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Ruhfus, Maren | a) 27.07.2017 Salein | ||||
| 13 | b) Geschäftsführer: 5. Dr. Heck, Stefan, *XX.XX.XXXX, Amöneburg mit der Befugnis die Gesellschaft mit dem weiteren Geschäftsführer, Herrn Markus Runde zu vertreten | a) 18.01.2018 Salein | ||||
| 14 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Dr. Heck, Stefan | a) 24.01.2019 Salein | ||||
| 15 | 1. Prohm, Nicole, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) 02.07.2019 Salein | ||||
| 16 | 2. Dr. Jury-Fischer, Christine, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder allen weiteren Prokuristen 3. Dr. Ullrich, Jan Nicolaus, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder allen weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 1: Prohm, Nicole Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder allen weiteren Prokuristen | a) 16.10.2020 Dombowski | ||||
| 17 | a) Corint Media mbH | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 9 (Gesellschafterversammlung). | a) 14.01.2021 Young | |||
| 18 | a) Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Corint Media GmbH | a) 14.01.2021 Young | ||||
| 19 | b) Geschäftsführer: 6. Schwennicke, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 05.07.2021 Schuricht-Salein | ||||
| 20 | c) Die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von Sendeunternehmen und Presseverlegern übertragenen und/oder eingeräumten Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für diese Unternehmen ergeben, sowie die Verteilung der erzielten Einnahmen an Sendeunternehmen und/oder Presseverleger, die mit der Gesellschaft einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben ("Berechtigte"). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist insbesondere befugt, sich zur Erreichung dieses Zweckes an Zusammenschlüssen anderer Verwertungsgesellschaften oder an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt, Inkassomandate von anderen Verwertungsgesellschaften zu übernehmen. Weiterhin kann die Gesellschaft neben den originären Leistungsschutzrechten von Unternehmen (Sendeunternehmen und/oder Presseverlegern) auch die den Unternehmen eingeräumten und/oder übertragenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch wahrnehmen, soweit sie für die Verwertung der Presseveröffentlichungen oder der Funksendungen erforderlich sind bzw. damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei der Wahrnehmung neuer Rechte und/ oder Vergütungsansprüche zur Wahrung der Verteilungsgerechtigkeit die betroffenen Berechtigten im Verhältnis der zu erwarteten Einnahmen der jeweiligen Unternehmen vorab an den Kosten der Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte zubeteiligen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 5 (Aufnahmne neuer Gesellschafter). | a) 22.08.2022 Dr. Kuhlmann | |||
| 21 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Schwennicke, Christoph | a) 29.03.2023 Schuricht-Salein | ||||
| 22 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Runde, Markus Geschäftsführer: 7. Jury-Fischer, Christine, *XX.XX.XXXX, Berlin | Nicht mehr Prokurist: 2. Dr. Jury-Fischer, Christine | a) 14.06.2023 Schuricht-Salein |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.