Handelsregister · HRB 91999

Chronologischer Auszug

CORE Vermögensverwaltung gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
CORE Vermögensverwaltung
gemeinnützige GmbH

b)
Hamburg

c)
1. Ausschließlicher und unmittelbarer
Zweck der Gesellschaft ist
a. die Förderung der Wissenschaft und
Forschung
b. die Mildtätigkeit.

2. Die Gesellschaft verwirklicht diese
Zwecke insbesondere durch
- Durchführung wissenschaftlicher
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben
auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Rechts-,
Geistes- und/oder Naturwissenschaften;
- Errichtung und Betrieb geeigneter
Einrichtungen, insbesondere für die oben
genannten Forschungsvorhaben;
- Vergabe von Forschungsaufträgen und
Förderpreisen in den oben genannten
Gebieten;
- Unterstützung von Hilfsbedürftigen,
insbesondere Kindern und Jugendlichen
durch finanzielle Förderung von
entsprechenden Einrichtungen.

3. Der Gesellschaft steht es frei, bei der
Verwirklichung ihres Zwecks nur einen Teil
der aufgezählten Maßnahmen
wahrzunehmen.

4. Die Gesellschaft kann die unter Ziffer 1
genannten Zwecke auch fördern, indem sie
ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur
Verwendung für steuerbegüstigte Zwecke
zuwendet.

5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar wissenschaftliche und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff.
AO.

6. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57
Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die
Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Es darf niemand durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

8. Das der Gesellschaft zugewendete
Vermögen soll grundsätzlich ungeschmälert
in seinem Bestand erhalten werden.
Vermögensumschichtungen sind jedoch
zulässig.

9. Für die Vergabe von Preisen und
Fördermitteln werden Förderrichtlinien
erlassen.
500.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Herz, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2004 nebst Änderung vom
02.11.2004
a)
09.11.2004
Hirth

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 5ff Sonderband 1
2b)
Geschäftsanschrift:
Bellevue 18, 22301 Hamburg

c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von
a. Wissenschaft und Forschung
b. mildtätigen Zwecken.
2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
- Durchführung wissenschaftlicher
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben
auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Rechts-,
Geistes- und/oder Naturwissenschaften;
- Errichtung und Betrieb geeigneter
Einrichtungen, insbesondere für die oben
genannten Forschungsvorhaben;
- Vergabe von Forschungsaufträgen und
Förderpreisen in den oben genannten
Gebieten;
- Unterstützung von Hilfsbedürftigen,
insbesondere Kinder und Jugendlichen
durch finanzielle Förderung von
entsprechenden Einrichtungen.
3. Der Gesellschaft steht es frei, bei der
Verwirklichung ihres Zwecks nur einen Teil
der aufgezählten Maßnahmen
wahrzunehmen.
4. Die Gesellschaft kann die unter Ziffer 1
genannten Zwecke auch fördern, indem sie
ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur
Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke
zuwendet.
5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
6. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57
Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die
Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Es darf niemand durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
8. Das der Gesellschaft zugewendete
Vermögen soll grundsätzlich ungeschmälert
in seinem Bestand erhalten werden.
Vermögensumschichtungen sind jedoch
zulässig.
9. Für die Vergabe von Preisen und
Fördermitteln werden Förderrichtlinien
erlassen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3
(Gegenstand), 5, 15 und 16 beschlossen.
a)
05.03.2010
Dr. Lanzius
3b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Alter Wandrahm 17/18, 20457 Hamburg
a)
13.07.2017
Thomas
4c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von
a. Wissenschaft und Forschung
b. mildtätigen Zwecken
c. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe
d. der Entwicklungszusammenarbeit
e. von Natur, Umwelt- und
Landschaftsschutz
f. des Sports

2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
- Durchführung von Forschungsvorhaben
auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Rechts-,
Geistes- und/oder Naturwissenschaften,
- Vergabe von Forschungsaufträgen und
Förderpreisen in den oben genannten
Gebieten;
- Unterstützung von Hilfsbedürftigen;
insbesondere Kindern und Jugendlichen
durch finanzielle Förderung von
entsprechenden Einrichtungen;
- finanzielle Förderung von Schulprojekten
aller Art, die als pädagogisch sinnvoll
erachtet werden;
- Unterstützung von Investitionen, die der
Verbesserung der Bedingungen von
Unterricht, Erziehung und Bildung dienen:
- Förderung von örtlichen
Selbsthilfemaßnahmen zur
Ernährungssicherung, der Ausbildung und
des Gesundheitswesens durch
Zusammenarbeit mit privaten
Organisationen und Selbsthilfegruppen vor
Ort in Entwicklungsländern;
- Förderung des Schutzes der Wälder
sowie der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung;
- Finanzielle Unterstützung sportlicher
Veranstaltungen aller Art.

3. Der Gesellschaft steht es frei, bei der
Verwirklichung ihres Zwecks nur einen Teil
der aufgezählten Maßnahmen
wahrzunehmen.

4. Die Gesellschaft kann die unter Ziffer 1
genannten Zwecke auch fördern, indem sie
ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur
Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke
zuwendet.

5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.

6. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57
Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die
Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Es darf niemand durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

8. Das der Gesellschaft zugewendete
Vermögen soll grundsätzlich ungeschmälert
in seinem Bestand erhalten werden.
Vermögensumschichtungen sind jedoch
zulässig.

9. Für die Vergabe von Preisen und
Fördermitteln werden Förderrichtlinien
erlassen.

10. Die Weiterleitung von Mitteln an eine
ausländische Körperschaft oder eine
Hilfsperson erfolgt nur, sofern der
Empfänger sich verpflichtet, jährlich sechs
Monate nach Abschluss eines jeden
Geschäftsjahres einen detaillierten
Rechenschaftsbericht über die Verwendung
der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel
vorzulegen. Ergibt sich aus diesem
Rechenschaftsbericht nicht, dass mit
diesen Mitteln ausschließlich die
satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft
verfolgt werden oder kommt der Empfänger
der Pflicht zur Vorlage des
Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die
Weiterleitung der Gesellschaftsmittel
unverzüglich eingestellt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3
(Gesellschaftszweck), 8 und 15 beschlossen.
a)
20.11.2018
Willamowius

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.