Handelsregister · HRB 91999
Chronologischer Auszug
CORE Vermögensverwaltung gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CORE Vermögensverwaltung gemeinnützige GmbH b) Hamburg c) 1. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Wissenschaft und Forschung b. die Mildtätigkeit. 2. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch - Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Rechts-, Geistes- und/oder Naturwissenschaften; - Errichtung und Betrieb geeigneter Einrichtungen, insbesondere für die oben genannten Forschungsvorhaben; - Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderpreisen in den oben genannten Gebieten; - Unterstützung von Hilfsbedürftigen, insbesondere Kindern und Jugendlichen durch finanzielle Förderung von entsprechenden Einrichtungen. 3. Der Gesellschaft steht es frei, bei der Verwirklichung ihres Zwecks nur einen Teil der aufgezählten Maßnahmen wahrzunehmen. 4. Die Gesellschaft kann die unter Ziffer 1 genannten Zwecke auch fördern, indem sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegüstigte Zwecke zuwendet. 5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff. AO. 6. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Das der Gesellschaft zugewendete Vermögen soll grundsätzlich ungeschmälert in seinem Bestand erhalten werden. Vermögensumschichtungen sind jedoch zulässig. 9. Für die Vergabe von Preisen und Fördermitteln werden Förderrichtlinien erlassen. | 500.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Herz, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2004 nebst Änderung vom 02.11.2004 | a) 09.11.2004 Hirth b) Gesellschaftsvertrag Blatt 5ff Sonderband 1 | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Bellevue 18, 22301 Hamburg c) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von a. Wissenschaft und Forschung b. mildtätigen Zwecken. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Rechts-, Geistes- und/oder Naturwissenschaften; - Errichtung und Betrieb geeigneter Einrichtungen, insbesondere für die oben genannten Forschungsvorhaben; - Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderpreisen in den oben genannten Gebieten; - Unterstützung von Hilfsbedürftigen, insbesondere Kinder und Jugendlichen durch finanzielle Förderung von entsprechenden Einrichtungen. 3. Der Gesellschaft steht es frei, bei der Verwirklichung ihres Zwecks nur einen Teil der aufgezählten Maßnahmen wahrzunehmen. 4. Die Gesellschaft kann die unter Ziffer 1 genannten Zwecke auch fördern, indem sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwendet. 5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 6. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Das der Gesellschaft zugewendete Vermögen soll grundsätzlich ungeschmälert in seinem Bestand erhalten werden. Vermögensumschichtungen sind jedoch zulässig. 9. Für die Vergabe von Preisen und Fördermitteln werden Förderrichtlinien erlassen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Gegenstand), 5, 15 und 16 beschlossen. | a) 05.03.2010 Dr. Lanzius | |||
| 3 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Alter Wandrahm 17/18, 20457 Hamburg | a) 13.07.2017 Thomas | ||||
| 4 | c) 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von a. Wissenschaft und Forschung b. mildtätigen Zwecken c. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe d. der Entwicklungszusammenarbeit e. von Natur, Umwelt- und Landschaftsschutz f. des Sports 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Durchführung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Rechts-, Geistes- und/oder Naturwissenschaften, - Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderpreisen in den oben genannten Gebieten; - Unterstützung von Hilfsbedürftigen; insbesondere Kindern und Jugendlichen durch finanzielle Förderung von entsprechenden Einrichtungen; - finanzielle Förderung von Schulprojekten aller Art, die als pädagogisch sinnvoll erachtet werden; - Unterstützung von Investitionen, die der Verbesserung der Bedingungen von Unterricht, Erziehung und Bildung dienen: - Förderung von örtlichen Selbsthilfemaßnahmen zur Ernährungssicherung, der Ausbildung und des Gesundheitswesens durch Zusammenarbeit mit privaten Organisationen und Selbsthilfegruppen vor Ort in Entwicklungsländern; - Förderung des Schutzes der Wälder sowie der nachhaltigen Waldbewirtschaftung; - Finanzielle Unterstützung sportlicher Veranstaltungen aller Art. 3. Der Gesellschaft steht es frei, bei der Verwirklichung ihres Zwecks nur einen Teil der aufgezählten Maßnahmen wahrzunehmen. 4. Die Gesellschaft kann die unter Ziffer 1 genannten Zwecke auch fördern, indem sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwendet. 5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 6. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Das der Gesellschaft zugewendete Vermögen soll grundsätzlich ungeschmälert in seinem Bestand erhalten werden. Vermögensumschichtungen sind jedoch zulässig. 9. Für die Vergabe von Preisen und Fördermitteln werden Förderrichtlinien erlassen. 10. Die Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Körperschaft oder eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern der Empfänger sich verpflichtet, jährlich sechs Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Gesellschaftszweck), 8 und 15 beschlossen. | a) 20.11.2018 Willamowius b) Fall 5 |
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