Handelsregister · HRB 39131 HB

Chronologischer Auszug

Cordial gUG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Cordial gUG (haftungsbeschränkt)

b)
Bremen

Geschäftsanschrift:
Ledaweg 3, 28359 Bremen

c)
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Nr. 1 AO).
- die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere
die Verhütung und Bekämpfung
von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und
von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2
Nr. 3 AO)
- die Förderung der Jugendund Altenhilfe (§ 52 Abs. 2
Nr. 4 AO)
- die Förderung von Kunst
und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr.
5 AO)
- die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6
AO)
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.
7 AO)
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
- die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere
der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9
AO)
- die Förderung der Hilfe
für politisch, rassistisch
oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität
oder ihrer geschlechtlichen
Orientierung diskriminiert
werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 10
AO)
- die Förderung der Rettung
aus Lebensgefahr (§ 52 Abs.
2 Nr. 11 AO)
- die Förderung des Feuer-,
Arbeits-, Katastrophen- und
Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2
Nr. 12 AO)
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO)
- die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14
AO)
- die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52
Abs. 2 Nr. 15 AO)
- die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Nr.
16 AO)
- die Förderung der Fürsorge
für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene (§ 52
Abs. 2 Nr. 17 AO)
- die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18
AO)
- die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§
52 Abs. 2 Nr. 19 AO)
- die Förderung der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2
Nr. 20 AO)
- die Förderung des Sports
(Schach gilt als Sport) (§
52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
- die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der
Ortsverschönerung (§ 52 Abs.
2 Nr. 22 AO)
- die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht,
der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals,
der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und
des Hundesports (§ 52 Abs. 2
Nr. 23 AO)
-die allgemeine Förderung
des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören
nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind (§ 52 Abs. 2
Nr. 24 AO)
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher
Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25
AO)
- die Förderung der Unterhaltung und Pflege von
Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von
Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder
und Föten (§ 52 Abs. 2 Nr.
26 AO).
1.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Heród, Krzysztof Janusz,
*XX.XX.XXXX, Praszka/Polen

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Geschäftsführer:
2.
Lange, Krystian Teodor,
*XX.XX.XXXX, Bremen

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
16.03.2023
a)
24.05.2023
Schiffers

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.