die Herstellung von Flüssigkeiten, der Handel mit Rohstoffen, der Handel mit pharmazeutischen Produkten, der Import und Export sowie der Handel von Waren aller Art, Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Telefondiensten sowie die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Boris Banaszek
Duisburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2010 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2013 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Moers (bisher Amtsgericht Kleve, HRB 11246) nach Duisburg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2014/21.10.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 1 (Firma), § 3 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital) und § 7 (Vertretung) beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (620 IN 52/25) vom 17.01.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.