Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäftes begründeten Verbindlichkeiten sowie der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf den Erwerber ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.