Planung und Umsetzung von Bauvorhaben in Zusammenhang mit infrastrukturellem Glasfaserausbau sowie damit in Verbindung stehende Tätigkeiten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft zuzuerkennen. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Robert Unrau
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20. Juni 2018
Die Gesellschafterversammlung vom 13. Dezember 2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23. Dezember 2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.