Produktion und/oder Auswertung von Internationalen Film- und Fernsehproduktionen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gero Worstbrock
München
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Katja Kessler
München
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Norbert Hermannstädter
München
Geschäftsführer(in)
Tim Greve
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.04.1982 zuletzt geändert am 16.04.1997
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2001 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 2.741,62 EUR auf 105.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 21. Dezember 1982 mit der "Neue Constantin Film GmbH & Co. Verleih KG", jetzt "Constantin Film GmbH & Co. Verleih KG", mit dem Sitz in München (AG München, HRA 57616) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluß vom 16. Juni 1989 zugestimmt.
Herrschendes Unternehmen des am 21. Dezember 1982 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist jetzt die "Constantin Film AG" mit Sitz in München (AG München, HRB 125239)
Der mit der Constantin Film AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 125239) abgeschlossene Beherrschungsvertrag und Gewinnabführungsvertrag vom 21.12.1982 ist durch Vertrag vom 20.11.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2014 hat zugestimmt.
Freitext
. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 28 So.
Beschluß Bl. 35 SB; Neue Satzung Bl. 38 SB; der Gegenstand wurde von Amts wegen berichtigt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.