Handelsregister · HRB 103658
Chronologischer Auszug
CONREN Land Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CONREN Land Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Rembrandtstraße 13, 60596 Frankfurt am Main c) Verwaltung von Alternative Investment Funds (AIF) im Sinne von § 1 Abs 3 KAGB, welche in Immobilien investieren. Die Gesellschaft darf darüber hinaus nur Tätigkeiten durchführen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit als AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft durch das KAGB nicht untersagt sind. | 125.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Schreier, Matthias, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Schreier, Wolfgang, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.09.2015 | a) 12.11.2015 Zentgraf b) Fall 1 | |
| 2 | a) CONREN Land Verwaltungsgesellschaft mbH c) Halten und Verwalten eigenen Vermögens. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 Abs.1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 6 (Aufsichtsrat) beschlossen. b) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. | a) 19.07.2016 Wittmann b) Fall 2 | |||
| 3 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bockenheimer Anlage 2, 60322 Frankfurt am Main | a) 08.08.2017 Zentgraf b) Fall 3 | ||||
| 4 | a) CONREN Land Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB zulässigen Vermögensgegenstände investieren. Die Gesellschaft erbringt neben der kollektiven Vermögensverwaltung folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die diesbezügliche Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit als sich diese Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die die in § 2 Abs. 2 genannten Investmentvermögen erwerben dürfen, und - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1.1 (Firma) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. | a) 06.05.2020 Zentgraf b) Fall 4 | ||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dorn, Sascha, Obertshausen, *XX.XX.XXXX Thömmes, Timo, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 20.10.2021 Zentgraf b) Fall 5 | ||||
| 6 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Prokura geändert bei: Dorn, Sascha, Obertshausen, *XX.XX.XXXX Prokura geändert bei: Thömmes, Timo, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2022 Kraus b) Fall 6 | ||||
| 7 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Thömmes, Timo, Mainz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schreier, Matthias, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Thömmes, Timo, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 14.09.2023 Nagel b) Fall 7 | |||
| 8 | c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB sowie allgemeine offene inländische Spezial-AIF gem. § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds und Dach- Hedgefonds - wenn für Rechnung des AIF ausschließlich die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden dürfen: i.Immobilien im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände, § 231 Abs. 3 KAGB; ii. Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; iii. Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB; iv. Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB; v. Investmentanteile im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB; vi. Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB; vii.Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) KAGB, innerhalb der dort genannten Anlagegrenzen; viii. Aktien im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, innerhalb der dort genannten Anlagegrenzen; und ix. Derivate im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB zu Absicherungszwecken b. Geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gem. ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i.Immobilien gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände; ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der § 261 Abs. 1 Nr. 1 und/oder Nr. 3 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; iii. Investmentanteile im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB; iv. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen; v. Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) KAGB, innerhalb der dort genannten Anlagegrenzen; vi. Aktien im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, innerhalb der dort genannten Anlagegrenzen; vii. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; viii. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; und ix. Derivate zur Absicherung gemäß § 261 Abs. 3 KAGB. c.EU-Spezial-AIF sowie ausländische Spezial-AIF, die den inländischen Spezial- AIF unter vorstehender lit. a) und/oder lit. b) vergleichbar sind. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 01.12.2023 Kraus b) Fall 8 |
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