Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten.
Satzung: Sonderband Blatt 35-41
Satzung: Sonderband 1 Blatt 58-63
Satzung
Satzung vom 10.10.2015 mit Änderung vom 15.10.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 3 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.