Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied, dem Kassenwart und dem Zuchtausschußvorsitzenden.
Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DEM belasten, ist das Zusammenwirken von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern notwendig. Rechtsgeschäfte, die das zweifache Jahreseinkommen des Vereins übersteigen, müssen der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Tag der ersten Eintragung: 21.03.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 164 ff.
Blatt 174 ff
Satzung
Satzung vom 10.02.1979 zuletzt geändert am 25.11.1995
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.