- die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG - Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers und des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43 a Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ralf Sczepan
Leipzig
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2001 zuletzt geändert am 02.01.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2002 mit Nachtrag vom 05.11.2002 hat die Änderung der §§ 3 (Stammeinlagen), 5 (Geschäftsführung und Vertretung), 6 (Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer), 7 (Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterversammlung), 9 (Ergebnisverwendung), 11 (Abtretung und Belastung von Geschäftsanteilen) und 18 (Befreiungsmöglichkeit vom Wettbewerbsverbot) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2005 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Dabei wurde insbesondere die Firma und der Gegenstand geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.02.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 54-70 SB.