Handelsregister · VR 7214
Chronologischer Auszug
"CONGO ESPOIR", Lobby Congolais, "CE" · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "CONGO ESPOIR", Lobby Congolais, "CE" b) Stuttgart | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der Stellvertreter. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Verein haftet für vom Vorstand eingegangene vermögensrechtliche Verpflichtung nur soweit sie den Betrag von 500,00 Euro im Einzelfall nicht übersteigen. Verbindlichkeiten über 500,00 Euro bedürfen zu ihrer Gültigkeiten eines Mehrheitsbeschlusses des erweiterten Vorstandes. b) 1. Vorsitzender: Ifulu, Ifaka, Renningen, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Kazadi Bin Tshikala, Marcel, Weinstadt, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 22.06.2002 zuletzt geändert am 15.02.2003 | a) 10.08.2005 Tröger b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2005. Tag der ersten Eintragung: 10.03.2005 Satzung: Sonderband Blatt 11 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind jeweils allein vertretungsberechtigt. b) Nicht mehr Stellvertreter: Kazadi Bin Tshikala, Marcel, Weinstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Kibwe Yalubwe, Jean Hubert, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 24.05.2019 Wenzel b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 14 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 13 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.