Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeit gemäß den §§ 2,43 Wirtschaftsprüfungsordnung bzw. den §§ 1,2 und 22 Steuerberatungsgesetz. Handels- und Bankgeschäfte für eigene oder fremde Rechnung sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Besteht der Vorstand aus einer Person, so muß dieser Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten mit der Maßgabe, daß einer von ihnen Wirtschaftsprüfer und der andere Steuerberater sein muß, falls nicht einer von ihnen sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Steuerberater ist. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß Vorstandsmitglieder, die Wirtschaftsprüfer und zugleich Steuerberater sind zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.12.1970 zuletzt geändert am 17.07.1992
Die Hauptversammlung vom 23.06.2025 hat die Umstellung des Grundkapitals auf 153.387,56 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 846.612,44 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Freitext
Satzung Blatt 25ff Sonderband 5
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 29.12.1971
Fall 8
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.02.2025 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2025 mit der Freiherr v. Maltzahn Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 24675) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 15.05.2025 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2025 mit der Heinz Wiechert & Co. GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 11148) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.