Handelsregister · HRB 150646

Chronologischer Auszug

Conference tools (CT) GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Conference tools (CT) GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Plauener Straße 163-165, 13053
Berlin

c)
Die technische Ausstattung und
Dienstleistung für Konferenzen
und Veranstaltungen, die Installation von technischen Anlagen
zur Durchführung von Konferenzen und Veranstaltungen, Mediensystemen, Tonanlagen, Funkanlagen, Videokonferenzen, Bühnenbau und IT-Solutions.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Noack, Marian, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
24.05.2013
a)
14.06.2013
Mallison
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
14.10.2021 (AZ: 36c IN 2733/21)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
20.10.2021
Verworrn
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 22.11.2021
(AZ: 36c IN 2733/21) aufgehoben.
a)
29.11.2021
Verworrn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.