Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand bedarf für Geschäfte, die im Einzelfall den Betrag von 1oo.- DM übersteigen, und für Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen, der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der MitgliederversammIung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Konrad Sanktjohanser
Burggen
Vorstand
Ottmar Huber
Schongau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.02.1981 zuletzt geändert am 29.06.1984
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.05.1981. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.