Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Meier
Hahnbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand
Christopher Jäger
Ebermannsdorf
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.07.2013 mit Nachtrag vom 25.10.2013.
Die Hauptversammlung vom 10.02.2014 hat die Änderung der §§ 5,11,12 und 15 und die Einfügung des § 18 (neu) der Satzung beschlossen; die bisherigen §§ 18 bis 21 wurden §§ 19 bis 22.
Die Hauptversammlung vom 06.04.2017 hat die Änderung der §§ 15 (Beschlussfassung), 20 (Änderungen der Satzung und der Anzeigepflichten) und 21 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.04.2021 hat die Änderung der §§ 15 (Beschlussfassung), 20 (Änderungen der Satzung und Anzeigepflichten), und 21 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.