Die Entwicklung und Vermarktung von Immobilien, insbesondere durch a) Ersteigerung oder freihändiger Erwerb von Immobilien aus notleidenden problembehafteten Kreditengagements der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe mit dem Ziel einer zügigen eigenhändigen Entwicklung und Vermarktung durch die Gesellschaft unter Einbeziehuung oder Beauftragung Dritter, b) Durchführung von Wert- bzw. Markteinschätzungen von Immobilien, c) Entwicklung von Abwicklungsstrategien für die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe für problembehaftete Immobilienkredite.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Ulland
Hünxe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Prüfungsrecht) beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1-21
SB Bl. 22-25
SB Bl. 26-44
Unternehmensvertrag
Mit der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe (Amtsgericht Duisburg, HRA 7104) als herrschendem Unternehmen ist am 29.08.2005 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beherrschten Gesellschaft vom selben Tag sowie des Verwaltungsrats der Sparkasse Dinlaken-Voerde-Hünxe vom 26.09.2005 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde durch Ergänzungsvereinbarung vom 28.03.2007 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom selben Tage sowie des Verwaltungsrates der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe vom 31.5.2007 geändert.
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