Handelsregister · HRB 45089

Registerinformationen

@ - CON Unternehmensberatung für Computer, Organisation und Informationsmanagement GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
@ - CON Unternehmensberatung für Computer, Organisation und Informationsmanagement GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
Zeil 10, 60313 Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 45089
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
29.09.2016
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Soweit gesetzlich zulässig die Beratung auf den Gebieten Betriebswirtschaft, Organisation und Computereinsatz, Dienstleistung in den Bereichen Software-Erstellung, Netzwerkkonzeption und -betreuung, InterNet und IntraNet (interne Informationsstruktur); ferner der Handel und Vertrieb von Computern, Computersoftware und Zubehör.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Rainer Fernholz

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.03.1998 zuletzt geändert am 11.05.1998
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Satz 2 (Geschäftsanteil) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.05.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 21 ff. Sonderband
  • Beschluss Blatt 46 Sonderband
  • Fall 4
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.