Erbringung von Architektenleistungen nach § 3 NArchtG (Niedersächsisches Architektengesetz); Gewerbliche, auch baugewerbliche Gesellschaftszwecke sind ausgeschlossen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Manfred Wigger
Hatten-Schmede
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Hendrik Meyer-Kesting
Hude
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlung kann bei Vorhandensein mehrere Geschäftsführer diesen Vertretungserleichterungen, auch Vertretungsbefugnis mit Prokuristen einräumen und einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 11.02.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.08.2005.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), in § 4 (Gesellschaftskapital), in § 8 (Nebentätigkeit, Wettbewerbsverbot), in § 13 (Erbfolge) und in § 18 (Schlussbestimmungen) und mit ihr eine Änderung der Firma und des Sitzes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2011 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, hierbei insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.