Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften jedweder Art sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Einzelvertretungsbefugnis eines einzelnen Geschäftsführers in der Art beschränkt werden, dass er nur zur gemeinsamen Vertretung mit einem weiteren Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen befugt ist. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Jöbkes
Krefeld
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Ali Baghi
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2018
Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.