Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.06.1996
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen und insgesamt neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Der Vorstand) und § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins), § 8 (Der Vorstand) und § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Die Umlaufbeschlüsse der Mitglieder haben am 22.12.2021 die Nichtstreichung des § 9 Abs. 10 beschlossen.
Freitext
Satzung Bl.16-20 d.A.
Tag der ersten Eintragung: 23.09.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2005.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Gerätewart und dem Schriftführer.
Der Verein wird vertreten durch zwei Mitglieder gemeinschaftlich. Einer von Ihnen muss der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein.