Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, von denen jeder allein vertretungsberechtigt ist. Rechtsgeschäfte die den Wert von 1.000,00 EUR (eintausend) überschreiten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. Rechtsgeschäfte, die den Wert von 3.000,00 EUR (dreitausend) überschreiten bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zusammengehörige Maßnahmen dürfen zur Vermeidung des Zustimmungszwangs nicht in kleinere Werte geteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jens Kirchhoff
Göttingen
Vorstand
Jörg Hoppe
Göttingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.04.1999 zuletzt geändert am 04.12.2000
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss Blatt 19 - 20 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 11.08.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.06.2006.
Änderungsbeschluss Blatt 51-56 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.