Handelsregister · HRB 28384

Registerinformationen

Computacenter Aktiengesellschaft · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Computacenter Aktiengesellschaft
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Kerpen
Geschäftsanschrift
Computacenter Park 1, 50170 Kerpen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 28384
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
30.01.2025
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Service- und Dienstleistungen im Bereich der Datenverarbeitung und der Informationstechnologie sowie des Vertriebs von Hard- und Software, ferner der Betrieb sämtlicher mit diesen Unternehmensgegenständen im Zusammenhang stehenden Geschäfte;

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Reiner Louis

Hamburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.02.1997
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.10.2001.
  • Beschluß Bl. 172 ff. Sdb.;
  • Beschl. Bl. 215 ff. Sdb.; Satzung Bl. 220 ff. Sdb.

Satzung

  • Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 08.01.2003 ist die Firma - bisher GE CompuNet Computer AG - geändert und die Satzung entsprechend geändert in § 1 Abs. 1.
  • Ferner wurde in § 8 (Hauptversammlung) ein neuer Abs. 2 eingefügt. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Außerdem wurde § 11 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) Abs. 1 neu gefaßt.
  • Die Hauptversammlung vom 30.09.2004 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
  • Satzung vom 31.01.1997, zuletzt geändert am 30.09.2004.
  • Die Hauptversammlung vom 05.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Kerpen beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.